Förderung für Smart Home Systeme

Übersicht über Förderprogramme für Smart Home Systeme

Die KfW bietet Förderprogramme für die Sanierung und Modernisierung der eigenen vier Wände. Smart Home Systeme können dabei mit genutzt werden, jedoch nur wenn die Maßnahmen die Bereiche Energie und Sicherheit adressieren. Aber an die Förderung sind bestimmte Bedingungen geknüpft und an speziellen Voraussetzungen.

Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die Programme, Voraussetzungen und Bedingungen.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie besitzt keine Filialen, verfügt nicht über Kundeneinlagen und refinanziert ihr Fördergeschäft fast vollständig über die internationalen Kapitalmärkte. Das (gesellschaftspolitische) Ziel der KfW ist die Förderung von Menschen, Länder und Institutionen, um die Gesellschaft voranbringen. Mit diesem Profil hebt sich die KfW von Geschäftsbanken deutlich ab.

Förderprogramme
KennzifferFörderprogrammZielgruppeZielgruppe
KfW 151 ff “Energieeffizient Sanieren” (gestrichen)PrivatpersonenUnternehmen
KfW 153“Energieeffizient Bauen” (gestrichen)PrivatpersonenUnternehmen
KfW 159“Altersgerecht Umbauen”PrivatpersonenUnternehmen
KfW 261“Wohngebäude”
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
PrivatpersonenUnternehmen
KfW 270 ff“Erneuerbare Energien”PrivatpersonenUnternehmen
KfW 431 ff“Energetische Stadtsanierung” (gestrichen)Unternehmen
KfW 461“Wohngebäude – Zuschuss” (gestrichen)Unternehmen
BEGBundesförderung für effiziente GebäudePrivatpersonenUnternehmen
Übersicht über die Förderprogramme

Direkte Förderprogramme für Smart Home Systeme durch die KfW gibt es leider nicht. Allerdings können Komponenten von Smart Home Systemen unter Umständen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen mit eingeplant werden, z.B. beim Energie sparen, beim Einbruchschutz oder bei der Erhöhung des Wohnkomforts durch altersgerechten Umbau (Barrierefreiheit).

Hierbei ist zu beachten, dass der Fokus und Schwerpunkt der Maßnahmen immer auf Energieeffizienz oder Barrierereduzierung liegt, denn nur dies wird durch die KfW unterstützt. Nur dann können Smart Home Komponenten für Fenster- und Türsensoren, Lichtsteuerung, smarte Heizung, intelligente Rollladensteuerung, Türkommunikationssystem, Wassermelder, Überwachungskameras und Notruf- und Unterstützungssysteme bei einer Gesamtförderung berücksichtigt werden.

Bei der KfW-Förderung 455-B „Barrierereduzierung“ werden im Förderbereich 6 „Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag“ auch die Installation von altersgerechten Assistenz­systemen und Smart Home Anwendungen miteingeschlossen, z.B.

  • baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme, z. B. für Türen, Rollläden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z. B. für Heizung und Beleuchtung
  • baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme, z. B. Wassermelder, Panikschalter und Sturzmelder

Fördermaßnahmen der KfW können unter Umständen auch ergänzend kombiniert werden, z.B. die KfW-Förderung 455-E „Einbruchschutz“ zusätzlich zur KfW-Förderung 455-B „Barrierereduzierung“.

Die Förderung von Maßnahmen durch die KfW kann entweder über einen Kredit oder einen Zuschuss erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass bei fast allen Fördermaßnahmen eine Mindest-investitionssumme für die Gesamtmaßnahme vorausgesetzt wird, um überhaupt einen Zuschuss/Kredit erhalten zu können.

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Lothar Schöpe
Studium der Informatik an der Universität Bremen. Von 2004 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik für den Forschungsschwerpunkt AAL & Smart Home. Seit 2014 Gesellschafter der Smart Living GmbH.

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